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>>Widerspruchsrechte für Meldedaten

Im Rahmen des virtuellen Bürgerbüros Altdorf, können Sie Anträge zum Widerspruchsrecht über die von Ihnen  gespeicherten Meldedaten auch ausserhalb der Öffnungszeiten bei der Gemeinde beantragen.

Es gibt zwei Möglichkeiten der Weitergabe Ihrer gespeicherten  Daten im Melderegister oder Teilen davon zu widersprechen.

Folgendende Anträge können online gestellt werden:

  • Übermittlungssperren:
    Sie können ohne weitere Angaben von Gründen den dort aufgeführten Datenübermittlungen jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist unbefristet bzw. bis auf Widerruf gültig.

  • Auskunftssperren:
    Sie können eine vollständige Auskunftssperre über Ihre gespeicherten Daten im Melderegister beantragen, sofern Sie hierfür entsprechende Gründe nachweisen können (z.B. Gefahr für Leib und Leben).
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