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>>Nicht alles ist Sperrmüll!

Der Landkreis Landshut hat nun definitiv entschieden, auch für Sperrmüll in Kleinmengen (unter einem halben Kubikmeter) eine Gebühr von einem Euro zu verlangen. Die Sperrmüllmengen liegen nämlich im Landkreis Landshut weit über dem bayerischen und niederbayerischen Durchschnitt. Deshalb wird nochmals darauf hingewiesen, dass Sperrmüll ausgedienter Hausrat ist, der wegen seiner Größe (nicht Menge) nicht über die Restmülltonne entsorgt werden kann. Nach großzügiger Auslegung fallen darunter Teppiche, Möbel, Matratzen, Fensterrahmen, Türen (und andere Holzabfälle aus dem Haus).

Das ist kein Sperrmüll:

· mit Restmüll gefüllte Säcke,
· Zementsäcke, Abdeckfolien, Farbeimer, Tapeten,
· Altkleider, Altschuhe,
· Ballenpressbänder aus der Landwirtschaft,
· Gummimatten aus dem Stall,
· mülltonnengängiges Spielzeug (z.B. Puppen, Bälle, usw.),
· Disketten, Musik- und Videokassetten,
· Woll- und Stoffreste,
· Plüschtiere, Badezimmerteppiche,
· Skischuhe, Schlittschuhe, Gummistiefel,
· Handtaschen, Einkaufskörbe,
· Kleiderbügel, Fußabstreifer,
· Luftmatratzen, Schlauchboote, Zelte,
· Putzeimer, Schaufel, Besen,
· Büromaterial (Stifte, Plastikablagen, Schnellhefter, Ordner),
· Gartenschläuche, Fahrradschläuche,
· mülltonnengängiges Inventar jeder Art (z.B. Fotoalben, Lebensmittelvorräte),
· gelbe Säcke.

Wie wird Sperrmüll entsorgt?

· In der Altstoffsammelstelle zu den jeweiligen Öffnungszeiten bis zu einer Höchstmenge von 2 m³ je Anlieferer und Tag. Die Anlieferung von Sperrmüll ist kostenpflichtig. Folgende Gebührenregelung ist gültig: der erste ½ m³ kostet 1,00 €, jeder weitere ½ m³ kostet 3,00 € bis höchstens 2 m³.

· In der Müllverbrennungsanlage Landshut zu den Öffnungszeiten: Mo – Fr: 8:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 16:00 Uhrgegen eine Gebühr von 124,00 € je Tonne.

Von Privatanlieferern wird eine Pauschale von 5,00€ (Kofferraum) und 15,00€ (PKW mit Anhänger) verlangt.

Wichtig:

· Massive Holzteile, wie z.B. Bretter, Bohlen dicker als 5 cm, Möbel mit einer  massiven Rückwand dicker als 3 cm, aufgerollte Teppiche müssen auf eine Länge von 1,0 m zerkleinert werden.
· Massive Holzteile dürfen höchstens einen Durchmesser von 8 cm aufweisen.
· Sperrige Teile, z.B. Schränke, sind vorzuzerlegen.

Wiederverwendbares nicht wegwerfen!
Was für den einen (Sperr)müll ist, kann ein anderer oft noch nutzen. Noch gebrauchsfähige Möbel (ebenso Haushaltsgeräte) können durch ein Inserat in der Tageszeitung oder durch private Altwarenhändler einer zweiten Nutzung zugeführt werden.

Für Rückfragen steht das Landratsamt, Umwelttelefon 0871/408-300 gerne zur Verfügung.

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