
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Kanalbenutzungsgebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentlichen Kanalleitungen angeschlossen sind und durch diese entwässern.
Die Gebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser wird nach der Abwassermenge (cbm/m³) berechnet, die im Erhebungszeitraum in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt. Die Berechnung erfolgt anhand der vom zuständigen Wasserzweckverband am Ende des Jahres abgelesenen Zählerstände des Frischwasserverbrauchs .
Die Kanalbenutzungsgebühr beträgt :
ab 2009: 2,08 € je cbm/m³
Die Abrechnung der Kanalgebühren durch die Marktgemeinde erfolgt in den Monaten März und April des Folgejahres (z.B: die Abrechnung für den Verbrauchszeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 20010 erfolgt im März oder April 2011). Bei der Abrechnung wird auch bereits die Abschlagsrate für das aktuelle Jahr festgesetzt.
Bei Fragen zur Kanalgebühr wenden Sie sich bitte an Hr.Kreitmaier Telefon: 0871/303-21
Bei Fragen an den Zweckverband:
für die Ortsteile Altdorf und Eugenbach an den "Wasserzweckverband Isar-Gruppe" Telefon: 08703/93210
für den Ortsteil Pfettrach an den "Wasserzweckverband Pfettrach-Gruppe" Telefon: 08704/377 |