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>>Förderungsmöglichkeiten bei privaten Umbaumaßnahmen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Förderfähig sind die Errichtung bzw. Erweiterung von:

  • Solarkollektoranlagen bis 40 Bruttokollektorfläche,
  • Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina,
  • automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung,
  • handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel),
  • effizienten Wärmepumpen,
  • besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien:
    • Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 Bruttokollektorfläche,
    • Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung
    • besonders effiziente Wärmepumpen.

Die jeweiligen Anträge sind im Bauamt und unter nachfolgendem Link erhältlich:

 

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/faq/index.html#sm2265808-anker

 

~>Allgemeine Fragen

 

~>Wo erhalte ich Antragsformulare?

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