| Niemand ist sicher davor, dass er plötzlich wesentliche Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbst regeln kann.
Was viele nicht wissen: Der Ehegatte oder auch die Kinder haben in diesem Fall gerade kein automatisches gesetzliches Vertretungsrecht. Es droht die Bestellung einer völlig unbekannten Person zum Betreuer. Um die Situation zu vermeiden, ist eine selbst bestimmte rechtzeitige Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter sehr wichtig. Rechtsanwältin Monika Blümel geht in ihrem Vortrag auf folgendes ein:
Patientenverfügung:
· Welche Fragen muss ich vor Errichtung einer Patientenverfügung klären?
· Welche Anweisungen kann ich in der Patientenverfügung treffen?
Betreuungsverfügung:
· Was kann in der Betreuungsverfügung alles geregelt werden?
Vorsorgevollmacht:
· Was kann mit einer Vorsorgevollmacht geregelt werden?
· Was sollte die Vorsorgevollmacht im Einzelnen alles regeln?
· Welche Vorteile bietet die Vorsorgevollmacht gegenüber einer Betreuungsverfügung? |