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Pressemitteilung des Finanzamtes Landshut
Seit Anfang Oktober bis Ende November 2011 werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer per Post über ihre persönlichen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale informiert. Das sind: Steuerklasse; Kirchensteuermerkmal; Zahl der Kinderfreibeträge; Pauschbetrag für behinderte Menschen und Hinterbliebene.
Der Präsident des Bayerischen Landesamts für Steuern, Dr. Roland Jüptner, bittet alle Empfänger, diese Daten zu überprüfen und Korrekturen nach Möglichkeit schriftlich beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Außerdem sollten - ebenfalls auf dem Postwege - die Freibeträge, die bislang auf der Lohnsteuerkarte eingetragen waren, wie z.B. für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, für 2012 neu beantragt werden, wenn diese für das Jahr 2012 weiter gelten sollen. Falsche Daten können, so Jüptner, dazu führen, dass Anfang 2012 zu viel Lohnsteuer abgezogen und weniger Lohn oder Gehalt ausgezahlt wird. In den kommenden Wochen werden bundesweit rund 40 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrer jeweiligen Finanzverwaltung per Post über ihre ab dem 1. Januar 2012 gültigen persönlichen „Elektronischen Lohn-SteuerabzugsMerkmale“ (ELStAM) informiert. Diese Daten sind in der „elektronischen Lohnsteuerkarte“ enthalten, mit der die Papier-Lohnsteuerkarte nun endgültig abgeschafft wird. Mit dem Informationsschreiben sollen die Bürger die Gelegenheit erhalten, ihre persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale zu überprüfen und gegebenenfalls beim zuständigen Finanzamt die Korrektur zu beantragen. In den Finanzämtern ist mit einem hohen Anrufer- und Besucheraufkommen und damit auch mit erheblichen Wartezeiten in den Servicezentren zu rechnen, da zeitgleich mit der Versendung der Schreiben auch das Lohnsteuerermäßigungsverfahren für 2012 anläuft. Der Präsident des Bayerischen Landesamts für Steuern, Dr. Roland Jüptner, empfiehlt daher, Anträge zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale, sowie Lohnsteuerermäßigungsanträge, nach Möglichkeit über den Postweg einzureichen. Auf den Internetseiten der Finanzämter und des Bayerischen Landesamts für Steuern (www.lfst.bayern.de) sind Erläuterungen zur sog. „Information über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug“ sowie die entsprechenden Antragsformulare abrufbar. Details zur elektronischen Lohnsteuerkarte sind unter www.elster.de zu finden.
Für allgemeine Fragen zum Informationsschreiben stehen folgende Hotlines zur Verfügung:
Hotline der Bayerischen Steuerverwaltung (ab 10.10.2011: Mo. - Do. 8 bis 18 Uhr, Fr. 8 bis 16 Uhr): Telefon: 089/12 22 217 (Es fallen die üblichen Gebühren aus dem deutschen Festnetz oder Mobilfunknetz an) Email: direkt@bayern.de
Bundesweite Hotline: Telefon: 01805/23 50 99 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.) E-Mail: elstam-hotline@elster.de
Das Informationsschreiben zu den persönlichen Lohnsteuerab-ugsmerkmalen informiert nicht über die Freibeträge, die bislang auf der Lohnsteuerkarte als sachliches Lohnsteuerabzugsmerkmal eingetragen waren, wie z.B. für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Jüptner weist darauf hin, dass es unbedingt notwendig ist, diese Freibeträge für 2012 neu zu beantragen. Vorhandene Freibeträge werden nicht automatisch für 2012 berücksichtigt. Die Lohnsteuerkarte auf Papier hat im kommenden Jahr endgültig ausgedient. In diesem Jahr war übergangsweise die Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 noch gültig. Ab dem nächsten Jahr werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse, Kirchensteuermerkmal, Zahl der Kinderfreibeträge, und Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und dem Arbeitgeber in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Der Vorteil: Künftig wird die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Finanzämtern und Meldebehörden durch das papierlose Verfahren erheblich vereinfacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Änderungen zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen sowie die Freibeträge nur noch elektronisch den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt werden. Schriftliche Mitteilungen für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer werden nicht mehr versandt.
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