Mit dem Gesetz über Personalausweise und dem elektronischen Identitätsnachweis sowie Änderung weiterer Vorschriften vom 18.06.2009 wird zum 01.11.2010 der neue Personalausweis eingeführt. Das Gesetz bringt zahlreiche Änderungen, beginnend mit der Größe des Personalausweises bis hin zu dessen neuen elektronischen Funktionen. Der neue Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgegeben. Er enthält einen Chip, der drei neue Funktionen bietet:
• Speicherung biometrischer Daten
• den elektronischen Identitätsnachweis und
• die qualifizierte elektronische Signatur
Die Gebühr für den neuen Ausweis für Antragsteller ab 24 Jahren beträgt 28,80 Euro. Für Antragsteller unter 24 Jahren liegt die Gebühr bei 22,80 Euro. Ausweispflichtige zwischen 16 und 18 Jahren, die erstmals einen Personalausweis beantragen, müssen ebenfalls 22,80 Euro entrichten.
Die Aufnahme der Fingerabdrücke in den neuen Personalausweis erfolgt freiwillig. Verpflichtend wird immer das Lichtbild digital auf dem Chip des Ausweises gespeichert sein. Die Nutzung biometrischer Daten schützt deutlich vor Missbrauch. Die Daten dürfen nur von den zur Identitätsprüfung berechtigten Behörden eingesehen werden.
Die Ausweisinhaber können somit nicht nur darauf vertrauen, dass alle Stellen, die Informationen aus dem Personalausweis abfragen, tatsächlich dazu berechtigt sind, sondern erhalten ein Mehr an Kontrolle über ihre eigenen personenbezogenen Daten. Weitere Informationen unter www.personalausweisportal.de
Die bis zum 31.10.2010 ausgestellten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweiligen Ablauf.