Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Landshut teilt mit, dass zukünftig Omnibus- und Lkw-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnisse verlängern lassen wollen, zu einer persönlichen Kontaktaufnahme mit dem Landratsamt aufzufordern sind, wenn die jeweilige Fahrerlaubnis kurzfristig ausläuft, d.h., nicht noch mindestens 4 Wochen gültig ist. Zumindest sollte in einem Telefonat (Tel. 0871/408-527) geklärt werden, ob eine Vorsprache zur Besitzstandswahrung sinnvoll bzw. nötig ist.
Hintergrund sind Regelungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG), die für Omnibusfahrer seit dem 10.09.2008 und für Lkw-Fahrer ab dem 10.09.2009 wesentliche Veränderungen gebracht haben bzw. für die Masse der Lkw-Fahrer noch bringen werden.
Das Landratsamt Landshut bittet Sie um Verständnis dafür, dass Sie bisher nicht bzw. nur eingeschränkt informiert wurden. Hintergrund ist, dass auch die Führerscheinstelle im Landratsamt Landshut trotz ent-sprechender Anfragen Anfang 2008 an die übergeordneten Stellen bis-her zu einigen wesentlichen Punkten keine Antwort erhalten hat. In der Folge ist es bisher leider nicht möglich, alle entsprechenden Anfragen zufriedenstellend beantworten zu können.
Unter www.gesetze-im-internet.de können alle bundesdeutschen Rechtsvorschriften, darunter auch das BKrFQG und die entsprechende Verordnung hierzu (BKrFQV) heruntergeladen werden. Ebenso können unter dem Stichwort „Berufskraftfahrerqualifikation“ eine Vielzahl ein-schlägiger Informationen im Internet angefordert werden.
In jedem Falle ist es jedoch entscheidend, dass vor dem 10.09.2008 erteilte Omnibusführerscheine der Klassen D(1/E) bzw. ab dem 10.09.2009 die entsprechenden Lkw-Fahrberechtigungen der Klas-sen C(1/E) nicht mehr auslaufen dürfen.
Ansonsten drohen den Betroffenen schwerwiegende Konsequenzen, wenn sie in der Folge noch gewerblich fahren wollen. Neben dem Weg-fall einer fünf- bzw. siebenjährigen Übergangsfrist zur ersten einwöchi-gen Weiterbildung würde vor allem die sofortige verbindliche einmonatige Grundqualifikation drohen. Zwar müssten alle Unternehmen im Bereich Güter- und Personenverkehr entsprechende Informationen bzw. Einladungen zu Informationsveranstaltungen erhalten haben und damit den wesentlichen Umfang der Neuregelungen erfasst haben (können) – unsere bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch gravierende Wissenslücken, die hier leider zu entsprechenden negativen Konsequenzen führen können.