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Alkoholmissbrauch in der Öffentlichkeit
Gerade im Sommer gehen beim Markt Altdorf immer wieder Anzeigen ein, dass sich Jugendliche in Grünanlagen, auf Spielplätzen oder in anderen öffentlichen Einrichtungen treffen und gemeinsam Alkohol „um die Wette trinken“. Manchmal gehen diese Gelage sogar so weit, dass ein Arzt wegen Alkoholvergiftung gerufen werden muss. Nicht selten kommt es zu Sachbeschädigungen und Vandalismus.
Der Markt Altdorf weist darauf hin, dass der Genuss von Alkohol in allen öffentlichen Einrichtungen –ausgenommen bei genehmigten Veranstaltungen- verboten ist.
Dazu hat die Marktgemeinde eigens eine Satzung erlassen, deren Einhaltung künftig verstärkt kontrolliert wird. So können Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße bis zu 2.500 € belegt werden. Außerdem kann demjenigen, der in einem schwerwiegenden Fall oder wiederholt trotz Abmahnung gegen Vorschriften dieser Satzung verstößt, das Betreten der öffentlichen Anlage untersagt werden.
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